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Besondere Förderung

Auf der Grundlage des Schulgesetzes werden SchülerInnen, welche bei uns zur Schule gehen und besondere schulische Bedürfnisse aufweisen, speziell gefördert. Einen Teil dieser Förderung können wir an unserer Schule anbieten – ein Teil davon findet auswärts statt.

Förderangebote der Kreisschule Wegenstetten-Hellikon

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, entwickeln im Kindergarten im alltäglichen Umgang mit anderen Kindern und mit der Kindergarten-Lehrperson ihre Deutschkenntnisse. Wenn es in einer Kindergartenabteilung mehr als zwei anderssprachige Kinder gibt, werden zusätzliche Lektionen für DaZ-Unterricht bewilligt. Im Anschluss an den Kindergarten erhalten die Kinder der 1. und 2. Klasse DaZ-Stützunterricht.
SchülerInnen, die erst ab Beginn der Primarschule oder später aus einem fremdsprachigen Gebiet zuziehen, besuchen zuerst einen einjährigen DaZ-Intensivkurs parallel zum Klassenunterrich. Danach werden solche SchülerInnen während zwei Jahren durch DaZ-Stützunterricht beim Lernen der deutschen Sprache unterstützt.

Unsere Fachperson für Deutsch als Zweisprache:
Pia Lanz
E-Mail:
pia.lanz@schulen-aargau.ch

Integrative Schulung (IS)

Die Schulpflegen Hellikon und Wegenstetten haben unabhängig voneinander die Einführung der Integrativen Schulung (IS) auf das Schuljahr 2009/10 hin beschlossen. Diese wird auch an der Kreisschule Wegenstetten-Hellikon praktiziert.
Die Kindergartenkinder und PrimarschülerInnen mit Lernschwierigkeiten werden von einer Schulischen Heilpädagogin in enger Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson in der Regelklasse gefördert (Integrierte Heilpädagogik). In der Oberstufe des REGOS Möhlintal, zu welchem die Sekundarschule Wegenstetten gehört, werden hingegen diese SchülerInnen separativ in Kleinklassen beschult. Die betreffenden SchülerInnen des Möhlintals werden in Möhlin unterrichtet. Es gibt deshalb in unserer Sekundarschule keine Integrierte Heilpädagogik.

Unsere Fachperson für Integrierte Heilpädagogik:
Pia Lanz

E-Mail:
pia.lanz@schulen-aargau.ch

Auswärtige Förderangebote

Dyskalkulie-Therapie

Unter Dyskalkulie versteht man eine Rechen- und Zahlenschwäche.
www.verband-dyslexie.ch

Unter Dyskalkulie versteht man eine Rechen- und Zahlenschwäche.
Fallen Kinder in diesen Bereichen auf, können diese über die Eltern telefonisch für eine Abklärung bei einer Fachperson für Logopädie angemeldet werden. Eine Überweisung durch die Schulleitung, die Lehrpersonen oder den Schulpsychologischen Dienst ist nicht nötig. Bei Unsicherheiten zur Anmeldung oder Abklärung kann dort jederzeit Kontakt aufgenommen werden.
Ergibt sich nach der Abklärung das Bild einer Rechen- und Zahlenschwäche, besteht die Möglichkeit, das Kind behandeln zu lassen. Die Therapie richtet sich ausschliesslich nach den Bedürfnissen und den Schwierigkeiten des einzelnen Kindes und den neusten Erkenntnissen einer zeitgemässen Mathematikdidaktik. Das mathematische Verständnis des Kindes wird von Grund auf kontrolliert. Mit vielen einfachen und spielerischen Handlungen wird die Vorstellung des Kindes gestärkt, so dass es Rechenoperationen nicht nur ausführen kann, sondern diese auch versteht. Zudem sind Kinder mit Dyskalkulie oft entmutigt und verunsichert. Deshalb wird versucht, die Stärken und Interessen des Kindes zu fördern, um ihm Erfolgserlebnisse zu vermitteln und das Selbstvertrauen wieder zu stärken. Wichtig für den Erfolg ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Eltern, Therapeutin und Lehrpersonen.

Die Wohnortgemeinde übernimmt 50% der Kosten für eine Dyskalkulie-Therapie. Die Eltern stellen einen entsprechenden schriftlichen Antrag um Kostengutsprache an die Schulkommission Wegenstetten-Hellikon, der zur Behandlung an den betreffenden Gemeinderat weitergeleitet wird.

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Legasthenie-Therapie

Unter Legasthenie versteht man eine Lese- und Rechtschreibschwäche. Die betroffenen Kinder haben Probleme mit der Umsetzung der gesprochenen zur geschriebenen Sprache und umgekehrt.
Fallen Kinder in diesen Bereichen auf, können diese über die Eltern telefonisch für eine Abklärung beim Logopädischen Dienst Rheinfelden, Zweigstelle Zeiningen angemeldet werden. Eine Überweisung durch die Schulleitung, die Lehrpersonen oder den Schulpsychologischen Dienst ist nicht nötig. Bei Unsicherheiten zur Anmeldung oder Abklärung kann dort jederzeit Kontakt aufgenommen werden.

Die Finanzierung der Legasthenie-Therapie ist Sache des kantonalen Bildungsdepartements BKS. Somit ist die Therapie für die Eltern kostenlos

Unsere Fachpersonen für Legasthenie:
Tina Rühlicke
Brugglismatt
Friedhofweg 14
4314 Zeiningen
Telefon: 061 855 25 15
Mo, Di, Mi
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Logopädie

Ab Eintritt in den Kindergarten wird die logopädische Versorgung durch den Logopädischen Dienst Rheinfelden, Zweigstelle Zeiningen gewährleistet. Er ist zuständig für die Erfassung, Abklärung, Diagnostik, Beratung und Therapie von Störungen der mündlichen und/oder schriftlichen Sprache, des Sprechens, des Redeflusses, der Stimme und/oder des Schluckens. Angezeigt ist eine logopädische Intervention bei Auffälligkeiten in einem oder mehreren dieser Bereiche.
Mit dem Ende der Schulpflicht erlischt in der Regel das Anrecht auf Logopädie. Die Kinder besuchen die Therapie in der Regel einzeln einmal pro Woche eine Lektion in Zeiningen.
Die Anmeldung für eine logopädische Abklärung oder Therapie kann telefonisch direkt durch die Eltern geschehen. SchülerInnen werden, nach Absprache mit den Eltern, meistens durch die Lehrperson angemeldet. Aufgrund der kantonalen Regelung mit einer Begrenzung der Gesamtlektionen für Kindergarten- und Primarschulkindern kann eine Warteliste bestehen.
Die Therapieinhalte richten sich individuell nach dem Störungsbild und der Ursache und können sehr unterschiedlich sein. Ziel der Therapie ist eine Verbesserung der mündlichen und/oder schriftlichen Sprache, der Stimme, des Schluckens und/oder der Kommunikationsfähigkeit.

Die Finanzierung der Logopädie ist Sache des kantonalen Bildungsdepartements BKS. Somit ist die Therapie für die Eltern kostenlos.

Unsere Fachpersonen für Logopädie:
Tina Rühlicke
Brugglismatt
Friedhofweg 14
4314 Zeiningen
Telefon: 061 855 25 15
Mo, Di, Mi

Psychomotorik-Therapie

Psychomotorik-Therapie für Kinder und Jugendliche, die in ihrer Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Motorik oder in ihrem Verhalten erheblich beeinträchtigt sind, umfasst Abklärung und Kontrollen, Therapie, fachliche Beratung und Anleitung der Lehrpersonen und der Eltern. Sie beginnt in der Regel frühestens mit dem Eintritt in den Kindergarten und endet spätestens mit dem Austritt aus der Volksschule.

Psychomotorik-Therapie setzen eine Untersuchung durch einen Kinderarzt oder einen anderen Spezialarzt voraus.

Die Inanspruchnahme der Psychomotorik-Therapie ist für die Eltern kostenlos, sofern es sich um ein gemäss Betreuungsgesetz anerkanntes Ambulatorium handelt. Die Leitung des Ambulatoriums entscheidet mit dem Einverständnis der Inhaber der elterlichen Sorge über die Aufnahme

Psychomotoriktherapie
Hugenfeldschulhaus
Bahnhofstrasse 20
4310 Rheinfelden
Telefon: 061 831 73 20

stiftungNetz

Heilpädagogische Früherziehungsdienste sind für Säuglinge und Kleinkinder mit Behinderungen, Verhaltensauffälligkeiten oder Beeinträchtigungen in der Gesamtentwicklung. Ihr Angebot umfasst Erfassung und Abklärung, Heilpädagogische Förderung und die fachliche Anleitung der Eltern.
Die heilpädagogische Förderung setzt eine Untersuchung durch einen Kinderarzt oder einen anderen Spezialarzt voraus. Für Abklärungen und Beratungen können sich die Eltern direkt an die Heilpädagogischen Früherziehungsdienste wenden.

Die Inanspruchnahme der Heilpädagogischen Früherziehungsdienste ist für die Eltern kostenlos, sofern es sich um einen gemäss Betreuungsgesetz anerkannten Dienst handelt. Die Leitung des Dienstes entscheidet mit dem Einverständnis der Inhaber der elterlichen Sorge über die Aufnahme der Säuglinge und Kleinkinder zur Erfassung, Abklärung, Förderung und Therapie.

stiftungNetz
Zweigstelle Rheinfelden
Weidenweg 16
4310 Rheinfelden
Telefon: 061 831 44 30
E-Mail:
rheinfelden@stiftungnetz.ch
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