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Häufige Fragen

Absenzen

Vgl. Rubrik Urlaub, Dispensation - Merkblatt Absenz, Urlaub und Dispensation

Adressänderungen

Jede Adressänderung und jeder Wohnortswechsel ist dem Schulsekretariat frühzeitig schriftlich mitzuteilen.

Ansprechpersonen

Die Klassenlehrperson ist die erste Anlaufstelle für schulische Anliegen der Eltern.
Die Fachlehrperson ist die erste Anlaufstelle, wenn sich ein Anliegen auf ein spezielles Fach bezieht.
Die Schulleitung steht den Eltern zur Verfügung, wenn diese Fragen besprechen möchten, welche die ganze Schule betreffen oder wenn das Gespräch mit einer Lehrperson nicht zu einem akzeptablem Ergebnis geführt hat. Die Schulleitung hat eine vermittelnde Funktion. Ziel ist es, gemeinsam einen Weg zu finden, bei dem das Wohl des Kindes im Vordergrund steht.
Die Schulkommission ist zuständig für die strategische Führung der Schule und für politische Themen. Sie steht den Eltern zur Verfügung, wenn diese mit der Schulleitung nicht einig sind. Zudem können sich Eltern mit allgemeinen schulpolitischen Anliegen an die Schulkommission wenden.
Das Schulsekretariat hilft den Eltern in administrativen Fragen weiter, z.B. Auskünfte über Termine.

Antolin

Antolin ist ein Online-Portal zur Leseförderung vom 1. bis zum 10. Schuljahr. Darin können Kinder Quizfragen zu einer grossen Zahl von Kinder- und Jugendbüchern online beantworten. Jede Schülerin und jeder Schüler erhält zu Beginn des Schuljahres ein eigenes Login und kann in der Schule oder zu Hause auf die Quizfragen zugreifen und diese beantworten.

Arzt- und Zahnarztbesuche

Arztbesuche und Zahnarztbesuche sind wenn immer möglich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Andernfalls muss die Klassenlehrperson frühzeitig informiert werden.

Aufgabenhilfe

Die Schule bietet keine Aufgabenhilfe an.

Beschwerden

Entscheide der Schulkommission, welche die schulische Laufbahn oder das schulische Fortkommen der SchülerInnen betreffen (z.B. Promotions-, Übertritts- und Prüfungsentscheide, Einweisungen in Einschulungsklassen, Kleinklassen und Sonderschulen), können mit Beschwerde beim Bezirksschulrat angefochten werden. Ebenso sind Straf- und Disziplinarentscheide der Schulkommission anfechtbar. Dagegen sind Entscheide, die rein organisatorischer Natur sind und lediglich den Schulbetrieb betreffen in der Regel nicht anfechtbar. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h., die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten zu tragen.
Zum konstruktiven Umgang mit Beschwerden von Eltern und SchülerInnen besteht ein Beschwerdemanagement. Vgl. dazu Rubrik Anregung und Kritik

Beurteilungsdossier

Im Beurteilungsdossier werden alle für die Gesamtbeurteilung relevanten Arbeiten der SchülerInnen während des Schuljahrs gesammelt. Die Unterlagen werden bei der Klassenlehrperson aufbewahrt und können von den Eltern und den SchülerInnen auf Wunsch eingesehen werden. Nach Ablauf der Frist für allfällige Beschwerden gegen Promotionsentscheide werden die Beurteilungsdossiers jeweils im Aug./Sept. des darauf folgenden Schuljahrs den SchülerInnen abgegeben.

Deutsch als Zweitsprache

Vgl. Rubrik Stützunterricht

Diebstähle

Die Schule haftet nicht für Diebstähle und Schäden an persönlichem Eigentum.

Dispensationen

Vgl. Rubrik Urlaub, Dispensation - Merkblatt Absenz, Urlaub und Dispensation

Elektronische Geräte auf dem Schulareal

Vgl. Rubrik Regeln, Massnahmen – Schulordnung, Punkt 6

Fahrverbot auf dem Schulareal

Vgl. Rubrik Regeln, Massnahmen – Schulordnung, Punkt 3

Gebäude, Mobiliar und Schulmaterial

Mutwillige Beschädigungen an Gebäuden und Mobiliar (inklusive Beschreiben und Bemalen) werden auf Kosten der Verursacher instand gestellt. Beschädigtes und verlorenes Schulmaterial wird auf Kosten der fehlbaren SchülerInnen ersetzt. Beschädigungen an Schulbüchern, welche nicht durch normale Abnützung entstanden sind, müssen vergütet werden.

Gefährliche Gegenstände

Vgl. Rubrik Regeln, Massnahmen – Schulordnung, Punkt 8

Gewalt

Physische und psychische Gewalt wird an unserer Schule nicht toleriert. Erhalten wir Kenntnis von Vorfällen ausserhalb des Schulbetriebs, erstatten wir entsprechend der gesetzlichen Grundlagen Meldung.

Impfungen

In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsdepartement werden jährlich verschiedene Impfungen durchgeführt. Die Schule informiert die Eltern über die Durchführung. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, ihr Kind für die jeweiligen Impfungen anzumelden.

Informationen

Schulische Informationen werden den Eltern in der Regel per E-Mail zugestellt. Es ist daher wichtig, dass die Eltern das Schulsekretariat rechtzeitig darüber informieren, dass sie über eine E-Mail-Adresse nicht mehr oder über eine andere E-Mail-Adresse besser erreichbar sind.
Sie erreichen alle Mitarbeitenden über ihre E-Mail-Adressen (vgl. Rubrik Lehrpersonen in den betreffenden Stufen).
Allgemeine Informationen können auch dieser Schulhomepage entnommen werden.

Jugendanwaltschaft

Seit Januar 2011 ist als Strafverfolgungsbehörde für Kinder von 10-18 Jahrendie Jugendanwaltschaft und nicht mehr die Kreisschulkommisison zuständig.

Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD)

Ambulantes Angebot Kinder/Jugendliche:
- Krisenintervention bei Bedarf
- Psychiatrische Diagnostik inklusive testpsychologischer Abklärungen
- Bei Bedarf nach internen Abklärungen
- Verschiedene Therapien zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen
- Beratung von Eltern im Umgang mit den Auffälligkeiten ihres Kindes
- Vernetzung und Zusammenarbeit mit weiteren Fachstellen des Kantons Aargau gemäss Absprachen
Stationäres Angebot
Wenn ambulante Massnahmen nicht ausreichen, kann eine stationäre Behandlung notwendig sein. Die Patienten erhalten ein auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes strukturiertes Therapie- und Schulangebot. Das Behandlungsteam besteht aus hochqualifizierten Fachpersonen der Bereiche Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychologie, Pflege, Sozialpädagogik sowie der Schule.
Anmeldung:
https://www.pdag.ch/diagnose-behandlung/kinder-und-jugendpsychiatrie-und-psychotherapie/zentrale-anmeldung-zakj-fuer-kinderjugendliche/

Kontakte

Sie erreichen alle Mitarbeitenden über ihre E-Mail-Adressen (vgl. Rubrik Lehrpersonen in den betreffenden Stufen).
Die Lehrpersonen teilen den Eltern mit, ob und wann sie telefonisch, per SMS oder über weitere Kanäle erreichbar sind. Wir bitte die Eltern, sich an die vorgegebenen Kanäle und Zeiten zu halten und die Privatsphäre der Lehrpersonen zu respektieren.

Krankheit oder Abwesenheit von Lehrpersonen

Ist eine Lehrperson unvorhergesehen abwesend, werden SchülerInnen, welche zu Hause in Folge der Berufstätigkeit der Eltern o.ä. nicht beaufsichtigt werden können, in der Schule beaufsichtigt. Ausfallende Lehrpersonen werden wenn immer möglich durch LehrerkollegInnen, Springer oder schulexterne Stellvertretungspersonen ersetzt.

Lager

Lager gehören für jedes Kind zu den Höhepunkten der Schulzeit. Alle zwei Jahre führen die 5. und 6. Klasse gemeinsam ein Lager durch.

Lehrmittel

Die Lehrmittel werden von der Schule zur Verfügung gestellt. Bei Verlust oder Beschädigung werden sie den Erziehungs-berechtigten in Rechnung gestellt.

Littering

Jede Klasse ist mehrmals im Jahr für die Grobreinigung von Litteringabfällen auf dem Schulareal zuständig.

Musikschule Zeiningen

Die Musikschule Zeiningen wurde 1990 gegründet und war zu diesem Zeitpunkt nur zuständig für die musikalische Ausbildung der Zeininger Schülerinnen und Schüler. Wenig später schlossen sich dann aber auch die anderen Talgemeinden - Wegenstetten, Hellikon und Zuzgen - an die Musikschule an.

Öffnungszeiten Musikschulsekretariat: Montag bis Donnerstag 14-16 Uhr und Mittwoch 9.30-11.30 Uhr

Lindenstrasse 3
CH-4310 Rheinfelden
Telefon: 061 851 11 04
E-Mail: info@ms-zeiningen.ch
Website: www.ms-zeiningen.ch

Nationaler Zukunftstag

Nach wie vor schränken stereotype Rollenbilder Mädchen und Knaben in ihrer Berufswahl ein. Der im November stattfindende Zukunftstag ermöglicht es den Heranwachsenden, ihre Zukunftsperspektiven zu erweitern. Ziel des Zukunftstages ist es, Mädchen und Knaben möglichst früh für eine offene Berufswahl zu sensibilisieren. Er richtet sich an die SchülerInnen 5.-7. Schuljahr. Weitere Informationen können auf www.nationalerzukunftstag.ch heruntergeladen werden. Eltern können so ihre Söhne und Töchter bei der Berufswahl unterstützen.

Promotionsverordnung

Die Gesamtbeurteilung der SchülerInnen setzt sich aus zwei Teilbereichen zusammen.
- Die Sachkompetenz wird auf Grund der Beurteilungsbelege (Prüfungen, Arbeiten, Beobachtungen, usw.) erstellt und in einer Note ausgedrückt. Im Kindergarten wird ein Einschätzungsbogen, in der 1. Klasse (inkl. EK) werden Wortberichte erstellt. Alle Grundlagen werden im Beurteilungsdossier gesammelt.
- Die Selbst- und Sozialkompetenz umfasst die Beurteilung aller beteiligten Lehrpersonen. Sie wird in einem Wortbericht ausgewiesen.
Vgl. Rubrik Infobroschüre für Eltern – Leistungsbeurteilung und Promitionen in der Aargauer Volksschule

Prüfungen

Prüfungen dienen generell der Überprüfung des während dem Unterricht vermittelten Schulstoffs. In der Primarschule dürfen sowohl mündliche und schriftliche sowie angesagte und unvorbereitete Prüfungen stattfinden.
An der Primarschule müssen die Lehrpersonen den Eltern die Noten der schriftlichen Prüfungen mitteilen. Sie geben deshalb die Prüfungen den Kindern mit nach Hause - die Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift deren Kenntnisnahme. Die Prüfungen werden im Beurteilungsdossier abgelegt und den Eltern auf Wunsch vorgelegt.

Qualität

Die Schule hat ein Konzept mit einem Schulprogramm (Mehrjahresplanung) zur Umsetzung von Qualitätsmassnahmen auf verschiedenen Ebenen. Das Konzept basiert auf dem Qualitätsleitbild der Schule, auf dem Bericht der Externen Schulevaluation sowie auf QUES Aargau, dem kantonalen Qualitätsmanagementkonzept einer geleiteten Schule. Mit der schrittweisen Umsetzung soll die Schul- und Unterrichtsqualität nachhaltig gesteigert werden.

Quartalshalbtag

Vgl. Rubrik Urlaub, Dispensation - Merkblatt Absenz, Urlaub und Dispensation

Religionsunterricht

Die örtlichen Vertretungen der Landeskirchen organisieren und führen den konfessionellen Religionsunterricht durch. Der Unterricht wird von Fachpersonen der betreffenden Landeskirchen erteilt. Der Besuch des Unterrichts ist freiwillig. Er steht jedoch allen Kindern offen, unabhängig davon, ob die Eltern einer Landeskirche angehören. Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern direkt beim Sekretariat des entsprechenden Pfarramts. Die Schule stellt gemäss Schulgesetz einen Raum und eine Stundenplanposition (in der Regel Randstunden) zur Verfügung.

Schul- und Pausenordnung, Dresscode, Chindsgi-ABC

Schulordnung, Pausenordnung und deren konkrete Umsetzung in den Pausenregeln regeln das Zusammenleben in der Schule. Das Chindsgi-ABC gibt diesbezüglich Auskunft über die Regeln im Kindergarten.
Vgl. Rubrik Schulregeln, Massnahmen

Schularzt/Schulzahnarzt

Der schulärztliche Dienst überwacht die gesundheitlichen Verhältnisse an den Schulen. Der Schularzt führt die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen der SchülerInnen beim Eintritt in die Schule und beim Austritt aus der Schule durch. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, weiter führende Untersuchungen zu veranlassen.
Die Schule gibt den SchülerInnen ein Büchlein für die jährlichen Kontrolluntersuchungen ab. Es ist Sache der Eltern, die Untersuchungen beim einem Zahnarzt ihrer Wahl zu veranlassen. Die Kosten für den jährlichen Untersuch werden von den Gemeinden getragen.

Schulkommission

Die Schulkommission führt die Schule strategisch.

Schulpflicht

Alle Kinder und Jugendlichen mit Aufenthalt im Kanton Aargau unterstehen der Schulpflicht. Sie beginnt mit dem Kindergarten und dauert 11 Jahre oder bis zum früheren Abschluss einer Grundausbildung an der Volksschule, längstens jedoch bis zur Vollendung des 16. Altersjahres. Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten auf den Beginn des kommenden Schuljahrs ist der 31. Juli desjenigen Jahrs, an dem das Kind sein viertes Altersjahr vollendet hat. Bei mangelnder Schulreife kann der Beginn der Schulpflicht um ein Jahr hinausgeschoben werden. Aus wichtigen Gründen kann das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) einen Schüler auf Gesuch der Inhaber der elterlichen Sorge vorübergehend von der Schulpflicht entbinden oder ihn vorzeitig daraus entlassen. Die Schulpflicht kann in öffentlichen Schulen oder anerkannten Privatschulen erfüllt werden.

Schulpsychologischer Dienst (SPD)

Anmeldegründe beim Schulpsychologischen Dienst sind Schwierigkeiten oder Auffälligkeiten beim Lernen, Leisten oder im Verhalten sowie bei Sonderschulfragen. Bei SchülerInnen des Kindergartens und der Primarschule klärt die Schule vorgängig beim SPD ab, ob die Voraussetzungen für eine Abklärung gegeben sind. Können schliesslich SchülerInnen von Lehrpersonen, Drittpersonen oder ÄrtzInnen angemeldet werden, ist das Anmeldeformular in jedem Fall von den Eltern zu unterschreiben. Betroffene Erziehungsberechtigte oder Jugendliche ab dem 14. Altersjahr können sich direkt anmelden.

Schulreisen, Exkursionen, Lager

Schulreisen gehören für jedes Kind zu den Höhepunkten im Schuljahr. Nebst ein oder mehreren Exkursionen führt jede Klasse eine Schulreise/Lager durch.

Schulweg

Vgl. Rubrik Regeln, Massnahmen – Schulordnung, Punkt 1

Schweigepflichtentbindung

An einer Schule ist der Austausch mit dem Schulpsychologischen Dienst und weiteren Fachstellen wichtig. Damit sich dieser im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hält, kann es nötig sein, von den Eltern eine Schweigepflichtsentbindung einzuholen.

SeniorInnen

Eine Begegnung zwischen Jung und Alt ermöglichen - dies ist das Ziel von "Generationen im Klassenzimmer", das Pro Senectute lanciert hat. Unsere Schule macht an diesem generationenübergreifenden Projekt mit. Aktuell sind drei SeniorInnen an unserer Schule tätig – alle auf Stufe Primarschule. Diese besuchen jeweils einmal pro Woche einen Halbtag lang eine Schulklasse. An diesem halben Tag begegnen sich drei Generationen im Schulzimmer. Die Kinder erhalten eine zusätzliche Bezugsperson. Die Seniorinnen werden als unterstützende Klassenbegleitung und als Mensch geschätzt und können ihre Fähigkeiten einbringen. Zeit, Geduld, unterschiedliche Lebenserfahrungen, Spontaneität, Lebhaftigkeit und Neugier sind zentrale Faktoren dieser Begegnung. Ein Lebenskundeunterricht, wie er realer nicht sein könnte. Es entsteht eine eigentliche "win-win-Situation".

Unfall

Sollte Ihr Kind während des Unterrichts oder während Schulveranstaltungen verunfallen, versucht die verantwortliche Lehrperson bei geringfügiger Beeinträchtigung die Eltern herbeizurufen oder – falls wir niemanden erreichen – einen Arzt beizuziehen. Es ist daher wichtig, dass wir eine gültige Telefonnummer der Eltern in unseren Unterlagen haben. Bei schwerwiegenderen Verletzungen wird gegebenenfalls die Ambulanz alarmiert. Die Erziehungsberechtigten werden schnellstmöglich durch die Schule informiert.

Unterrichtsbesuche

Unterrichtsbesuche sind nach vorgängiger Absprache mit der Lehrperson jederzeit möglich.

Urlaub

Vgl. Rubrik Urlaub, Dispensation - Merkblatt Absenz, Urlaub und Dispensation

Versicherungen

Sachbeschädigungen durch SchülerInnen gegenüber der Schule oder Dritten werden durch die Privathaftpflichtversicherung der Eltern gedeckt. Für Diebstahl, Verlust und Sachbeschädigung übernimmt die Schule keine Haftung.
Zu Unfallversicherung vgl. Rubrik Unfallversicherung.

Zeugnis

Im Kindergarten wird einmal im Jahr der Einschätzungsbogen ausgefüllt und mit den Eltern besprochen. Der Einschätzungsbogen ist ein förderorientiertes Instrument und wird im Sinne einer Standortbestimmung eingesetzt. In der 1. Klasse der Primarschule wird per Schuljahresende ein Wortbericht ausgestellt. Ab der 2. Primarschulklasse erhalten die SchülerInnen am Ende des Schuljahres ein Notenzeugnis, das über Promotion oder Remotion entscheidet.

Zusammenarbeit Eltern - Schule

Eine gute Verständigung zwischen Eltern und Schule ist uns ein wichtiges Anliegen. Es trägt zum Lernerfolg der SchülerInnen bei.
Das Bildungsdepartement BKS schreibt in einer Informationsbroschüre für Eltern:
Eltern sind verantwortlich dafür, dass ihr Kind die Schule regelmässig besucht. Es wird zudem erwartet, dass Eltern ihr Kind zur Erledigung der Hausaufgaben anhalten und es ausgeruht zur Schule schicken. Zudem wird verlangt, dass die Eltern mit den Lehrpersonen, der Schulleitung und der Schulkommission kooperativ zusammenarbeiten. Gemäss Schulgesetz sind die Eltern verpflichtet, Einladungen von Schulkommission, Schulleitung oder Lehrpersonen zu Elternveranstaltungen oder Gesprächen Folge zu leisten.
Eltern haben das Recht, den Unterricht ihres Kindes zu besuchen. Es wird erwartet, dass sie sich vorher bei der Lehrperson anmelden.
Die Schule ist verpflichtet, die Eltern über das Schulgeschehen und über die Leistungen ihres Kindes regelmässig zu informieren. Dazu finden Veranstaltungen wie Elterngespräche, Elternabende und Informationsveranstaltungen statt. Falls Eltern das Gefühl haben, sie seien zu wenig informiert, sollen sie bei den Vertretern der Schule nachfragen.
Vor wichtigen Entscheiden haben die Eltern das Recht auf Anhörung und Einsicht in die Akten. Der definitive Entscheid wird ihnen von der Schulkommission schriftlich mit Begründung eröffnet. Mit dem Entscheid wird auch die Rechtsmittelbelehrung beigefügt. Diese gibt an, wie und wo eine Beschwerde gegen den Entscheid der Behörde eingereicht werden kann.

Zwischenbericht

Am Ende jedes ersten Schulhalbjahres erhalten die SchülerInnen ab der 1. Klasse der Primarschule einen Zwischenbericht. Dieser beurteilt die SchülerInnen bezüglich Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz. Selbst- und Sozialkompetenz werden in Worten ausgedrückt, die Sachkompetenz in Form von Orientierungsnoten. Der Zwischenbericht informiert über Stärken und Schwächen und zeigt auf, in welchen Bereichen im Hinblick auf ein erfolgsreiches Jahreszeugnis noch zusätzliche Anstrengungen unternommen werden müssen.

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